Promotionsausschuß Mathematik

Ansprechpartner:  Christian Fleischhack

Allgemeines

Promotionen in Mathematik

nicht zuständig für Promotionen in Mathematikdidaktik

Professoren Christian Fleischhack (Vorsitzender und Ansprechpartner)
Michael Dellnitz
Thomas Richthammer
Mitarbeiter Tobias Black
Student Carlo Kaul

Promotionsausschuss Mathematik
Institut für Mathematik
Universität Paderborn
33095 Paderborn

Weitere Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Fax, Büro) finden Sie unter diesem Link.

Ordnung vom 26. Oktober 2010
Änderungssatzung vom 27. August 2012
2. Änderungssatzung vom 27. November 2017
3. Änderungssatzung vom 31. Mai 2021

inoffizielle Lesefassung

Spezielle Themen

Wenn Sie beabsichtigen, sich im Fach Mathematik an der hiesigen Fakultät promovieren zu lassen, können Sie einen Antrag auf Feststellung der Promotionsvoraussetzungen stellen. Dieser ist an den Promotionsausschuß (oder seinen Vorsitzenden) zu richten und muß Folgendes enthalten:

  1. Unterlagen, aus denen sich ergibt, daß die Zugangsvoraussetzungen vorliegen;
  2. Angaben über eventuell bereits zuvor in Mathematik nicht bestandene Promotionsverfahren.

Die Unterlagen bei Punkt 1 werden in der Regel eine Kopie Ihres Masterzeugnisses und eine Kopie Ihrer Masterurkunde umfassen. (Beglaubigungen sind hierbei nicht erforderlich, ggf. aber Übersetzungen.) Sollten Sie Ihren Master nicht in Mathematik oder Technomathematik erworben haben, reichen Sie bitte noch die entsprechenden Unterlagen zum Bachelorstudium ein.

Beabsichtigen Sie, sich als Promotionsstudent einzuschreiben, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail (mit Klarnamen und vom UPB-Account) mit folgenden Erklärungen (ein oder zwei Zeilen einfacher Text in E-Mail, kein Extra-Anhang):

  1. Erklärung, ob Sie bereits früher einmal ein Promotionsverfahren im Fach Mathematik endgültig nicht bestanden haben;
  2. Erklärung, ob Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) haben oder nicht;

und folgenden eingescannten Unterlagen (PDF-Anhang):

  1. Bescheinigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums (zuvor ausgefüllt und vom Betreuer unterschrieben);
  2. Masterurkunde;
  3. (nur, falls Ihr Masterabschluß weder auf Mathematik noch Technomathematik lautet)
    Master- und Bachelorzeugnis.

Beachten Sie bitte, daß auf der Bescheinigung unter 1. nur genau eine Person unterschreibt, nämlich der Betreuer. Weder Sie noch ich unterschreiben auf diesem Blatt.

Unterlagen, die weder in deutscher noch in englischer Sprache ausgefertigt sind, sind entsprechende Übersetzungen beizufügen.

Sollten Ihre Unterlagen nicht den obigen Anforderungen genügen, kann sich die Bearbeitung Ihres Anliegens deutlich verlangsamen.

Wenn Sie in Mathematik promoviert werden möchten, so reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:

  1. Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens
  2. Sechs Exemplare der Dissertation
  3. Vorschläge für die Gutachter
  4. Vorschläge für die Kommissionsmitglieder
  5. Nachweise über einen einschlägigen Studienabschluß
  6. Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des Bildungsweges
  7. Erklärungen gemäß § 7 (2) Ziff. 4 Promotionsordnung

Hinweise zu den einzelnen Punkten:

  1. Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Ein Formular hierfür gibt es nicht.
  2. Die Zahl der Dissertationen ist durch die PromO vorgegeben. Ungeachtet dessen sind wir sehr dankbar, wenn die Zahl der eingereichten Dissertationen gleich der um eins erhöhten Kardinalität der Vereinigungsmenge aus vorgeschlagenen Gutachtern und vorgeschlagenen Kommissionsmitgliedern ist. Nehmen Sie ggf. vorab mit dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses Kontakt auf.
  3. Vorzuschlagen sind mindestens zwei Gutachter, darunter mindestens ein EIM-Mitglied.
  4. Vorzuschlagen sind genau fünf Kommissionsmitglieder, darunter mindestens drei Professoren, mindestens zwei Gutachter und mindestens drei EIM-M-Mitglieder, die die Mathematik vertreten.
  5. Die Nachweise sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen. Liegen diese nicht in deutscher Sprache vor, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung beizufügen.
  6. Zum Bildungsweg gehören zumindest auch Schulabschlüsse.
  7. Ein Vordruck für diese Erklärungen ist hier erhältlich

Die Angaben hier dienen als grobe Anhaltspunkte. Details finden Sie in der gültigen Promotionsordnung.