Hinweise zur Teilnahme an der PadMEET26
1. Über die Teilnahme von Schülerinnen an der Veranstaltung PadMEET26 entscheiden die Schule, der:die Schüler:in, die Erziehungsberechtigten und die Universität Paderborn. Der:Die Schulleiter:in beurlaubt die Schülerin für die vollständige Teilnahme an der Veranstaltung vom Unterricht der Schule. Alle Teilnehmerinnen sind selbst dafür verantwortlich, sich an ihrer Schule um Freistellung zu kümmern. Für Rückfragen stehen wir unter der unten genannten Kontaktadresse selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
2. Die Teilnahme an der Veranstaltung PadMEET26 ist nur für die komplette Veranstaltung möglich. Es ist nicht möglich, nur an Teilen der Veranstaltung teilzunehmen.
3. Schülerinnen sind verpflichtet, den ausfallenden Unterricht selbstständig nachzuarbeiten. Einzelheiten sind mit dem:der Fachlehrer:in abzustimmen.
4. Die Unfallkasse NRW hat mitgeteilt, dass Schülerinnen, die an der Veranstaltung PadMEET26 teilnehmen, weder über die Universität Paderborn noch über die Schule gesetzlich unfallversichert sind. Dies gilt sowohl für die Wege zu oder von Veranstaltungen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann in Ihrem Interesse sein und den Versicherungsschutz erhöhen.
5. Die Teilnehmer:innen an der Veranstaltung PadMEET26 werden im Rahmen der Veranstaltung von Mitarbeitenden und studentischen Hilfskräften der Universität Paderborn betreut.
6. Die Teilnahme an der PadMEET26 setzt die Einhaltung aller kommunizierten Verhaltensregeln (insbesondere zu Sicherheit, Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, Umgang miteinander) und das Befolgen von Anweisungen des Betreuungsteams voraus. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstößen kann die Universität die:den Teilnehmende:n von der weiteren Teilnahme ausschließen und eine vorzeitige Heimreise veranlassen. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten und die Schule unverzüglich informiert. Die Organisation und die Kosten der Rückreise bzw. Abholung tragen die Teilnehmer:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte.
7. Haftungsausschluss: Während des Besuchs des Campusgeländes der Universität Paderborn (inbegriffen der An- und Abreise) geht die Aufsichtspflicht über minderjährige Jugendliche nicht auf die Mitarbeiter:innen des Instituts für Photonische Quantensysteme (PhoQS) über, d.h. die elterliche Aufsichtspflicht bleibt jederzeit unberührt. Jede Teilnehmerin an den Angeboten und Veranstaltungen des Instituts für PhoQS der Universität Paderborn ist für einen von ihr in den Räumen oder am Inventar verursachten Schaden im vollen Umfang zum Schadensersatz verpflichtet. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten. Im Übrigen wird eine Schadenshaftung der Universität Paderborn, deren Bediensteten und Mitglieder grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Diebstähle und Beschädigungen von Privateigentum in den genutzten Räumen und Plätzen. Es besteht ferner kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann in Ihrem Interesse sein und den Versicherungsschutz erhöhen.