Promotionsausschuß Mathematik
Ansprechpartner: Christian Fleischhack
Allgemeines
Promotionen in Mathematik
nicht zuständig für Promotionen in Mathematikdidaktik
Professoren | Christian Fleischhack (Vorsitzender und Ansprechpartner) Michael Dellnitz Thomas Richthammer |
Mitarbeiter | Tobias Black |
Student | Luca Wasmuth |
Promotionsausschuss Mathematik
Institut für Mathematik
Universität Paderborn
33095 Paderborn
Weitere Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Fax, Büro) finden Sie unter diesem Link.
Ordnung vom 26. Oktober 2010
Änderungssatzung vom 27. August 2012
2. Änderungssatzung vom 27. November 2017
3. Änderungssatzung vom 31. Mai 2021
inoffizielle Lesefassung
Regelungen zur Durchführung von Promotionsverfahren
Die im folgenden aufgeführte Regelung betrifft grundsätzlich alle Promotionsverfahren, die vom Promotionsausschuß für das Fach Mathematik nach dem 15. Januar 2018 eröffnet wurden.
- In die Gutachten zu einer Dissertation einschließlich ihrer Benotung kann während der Auslagefrist Einsicht genommen werden von allen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und von allen promovierten wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts für Mathematik, von allen Mitgliedern des Promotionsausschusses für das Fach Mathematik und der Promotionskommission sowie von der Bewerberin oder dem Bewerber selbst (§ 4 (4) Nr. 10 PromO).
Die im folgenden aufgeführten Regelungen betreffen grundsätzlich alle Promotionsverfahren, die vom Promotionsausschuß für das Fach Mathematik nach dem 15. Januar 2018 eröffnet wurden.
- Die Dauer des Berichtes der Bewerberin oder des Bewerbers über die Dissertation im Rahmen der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 20 Minuten (§ 4 (4) Nr. 12 PromO).
- Zusätzlich zu dem in der Promotionsordnung unter § 13 (5) genannten Personenkreis sind in der Regel beim Prüfungsgespräch im Rahmen der mündlichen Prüfung auch zugelassen alle wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle Studierenden am Institut für Mathematik (§ 4 (4) Nr. 14 PromO). Gemäß § 7 (2) Nr. 5 PromO hat die Bewerberin oder der Bewerber das Recht, die Zulassung dieser weiteren Zuhörerinnen oder Zuhörer abzulehnen. Beim Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens kann die Bewerberin oder der Bewerber auch erklären, die Öffentlichkeit beim Prüfungsgespräch über den in der PromO und den oben genannten Personenkreis hinaus zu erweitern; einer solchen Erweiterung kann die Promotionskommission zustimmen, sie kann sie aber auch ablehnen.
- Der Bewerberin oder dem Bewerber werden nach der mündlichen Prüfung in der Regel auch die Einzelnoten für die Dissertation und die mündliche Prüfung mitgeteilt (§ 4 (4) Nr. 15 PromO).
Mündliche Prüfungen im Rahmen von Promotionsverfahren im Fach Mathematik dürfen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen in hybrider Form durchgeführt werden:
- Die Entscheidung, ob die mündliche Prüfung in hybrider Form durchgeführt wird, trifft die jeweilige Promotionskommission. Jedes Kommissionsmitglied kann beantragen, daß die Prüfung in hybrider Form durchgeführt werden soll. Die Prüfung wird dann und nur dann in hybrider Form durchgeführt, wenn sowohl der Kandidat als auch mindestens drei der fünf Kommissionsmitglieder dem Antrag zustimmen. Der Antrag ist mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Vorsitzenden der Promotionskommission zu stellen; bei Vorliegen besonderer Umstände wie plötzlicher Erkrankung kann der Antrag auch noch später gestellt werden.
- Eine Hybridprüfung ist nur unter der Voraussetzung zulässig, daß die folgenden Personen in Präsenz erscheinen:
a) der Kandidat,
b) mindestens ein Gutachter,
c) der Kommissionsvorsitzende,
d) die Mehrheit der Kommissionsmitglieder,
e) mindestens die Hälfte der professoralen Kommissionsmitglieder (inkl. Nachwuchsgruppenleiter und Juniorprofessoren). - Die hybride Form soll nur bei Vorlage triftiger Gründe gewählt werden. Dazu zählen insbesondere krankheitsbedingte oder zwingende dienstliche Abwesenheit sowie, bei externen Kommissionsmitgliedern, die Vermeidung von Reisen.
Diese Regelung beruht auf einem Beschluß des Fakultätsrats vom 18. Dezember 2023.
Spezielle Hinweise für Gutachter
Bitte senden Sie das unterschriebene Gutachten innerhalb von drei Monaten per Post an die folgende Adresse:
Promotionsausschuss Mathematik
z. Hd. Karina Machuletz
Institut für Mathematik
Universität Paderborn
33095 Paderborn
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das Gutachten zudem vorab per E-Mail an eim-m-gs....[at]....upb.de versenden.
- Das Gutachten soll explizit sagen, ob die Annahme oder ob die Ablehnung der Dissertation empfohlen wird. (§ 12 (1) Satz 1 PromO)
- Wird die Annahme der Dissertation empfohlen, so soll das Gutachten die Dissertation mit genau einer der Noten
„mit Auszeichnung“, "sehr gut“, „gut“ oder „genügend"
bewerten. (§ 12 (1) Satz 2 PromO)
Spezielle Hinweise für Doktoranden
Wenn Sie beabsichtigen, sich im Fach Mathematik an der hiesigen Fakultät promovieren zu lassen, können Sie einen Antrag auf Feststellung der Promotionsvoraussetzungen stellen. Dieser ist an den Promotionsausschuß (oder seinen Vorsitzenden) zu richten und muß Folgendes enthalten:
- Unterlagen, aus denen sich ergibt, daß die Zugangsvoraussetzungen vorliegen;
- Angaben über eventuell bereits zuvor in Mathematik nicht bestandene Promotionsverfahren.
Die Unterlagen bei Punkt 1 werden in der Regel eine Kopie Ihres Masterzeugnisses und eine Kopie Ihrer Masterurkunde umfassen. (Beglaubigungen sind hierbei nicht erforderlich, ggf. aber Übersetzungen.) Sollten Sie Ihren Master nicht in Mathematik oder Technomathematik erworben haben, reichen Sie bitte noch die entsprechenden Unterlagen zum Bachelorstudium ein.
Beabsichtigen Sie, sich als Promotionsstudent einzuschreiben, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail (mit Klarnamen und vom UPB-Account) mit folgenden Erklärungen (ein oder zwei Zeilen einfacher Text in E-Mail, kein Extra-Anhang):
- Erklärung, ob Sie bereits früher einmal ein Promotionsverfahren im Fach Mathematik endgültig nicht bestanden haben;
- Erklärung, ob Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) haben oder nicht;
und folgenden eingescannten Unterlagen (PDF-Anhang):
- Bescheinigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums (zuvor ausgefüllt und vom Betreuer unterschrieben);
- Masterurkunde;
- (nur, falls Ihr Masterabschluß weder auf Mathematik noch Technomathematik lautet)
Master- und Bachelorzeugnis.
Beachten Sie bitte, daß auf der Bescheinigung unter 1. nur genau eine Person unterschreibt, nämlich der Betreuer. Weder Sie noch ich unterschreiben auf diesem Blatt.
Unterlagen, die weder in deutscher noch in englischer Sprache ausgefertigt sind, sind entsprechende Übersetzungen beizufügen.
Sollten Ihre Unterlagen nicht den obigen Anforderungen genügen, kann sich die Bearbeitung Ihres Anliegens deutlich verlangsamen.
Wenn Sie in Mathematik promoviert werden möchten, so reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
- Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens
- Sechs Exemplare der Dissertation
- Vorschläge für die Gutachter
- Vorschläge für die Kommissionsmitglieder
- Nachweise über einen einschlägigen Studienabschluß
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des Bildungsweges
- Erklärungen gemäß § 7 (2) Ziff. 4 Promotionsordnung
Hinweise zu den einzelnen Punkten:
- Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Ein Formular hierfür gibt es nicht.
- Die Zahl der Dissertationen ist durch die PromO vorgegeben. Ungeachtet dessen sind wir sehr dankbar, wenn die Zahl der eingereichten Dissertationen gleich der um eins erhöhten Kardinalität der Vereinigungsmenge aus vorgeschlagenen Gutachtern und vorgeschlagenen Kommissionsmitgliedern ist. Nehmen Sie ggf. vorab mit dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses Kontakt auf.
- Vorzuschlagen sind mindestens zwei Gutachter, darunter mindestens ein EIM-Mitglied.
- Vorzuschlagen sind genau fünf Kommissionsmitglieder, darunter mindestens drei Professoren, mindestens zwei Gutachter und mindestens drei EIM-M-Mitglieder, die die Mathematik vertreten.
- Die Nachweise sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen. Liegen diese nicht in deutscher Sprache vor, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung beizufügen.
- Zum Bildungsweg gehören zumindest auch Schulabschlüsse.
- Ein Vordruck für diese Erklärungen ist hier erhältlich
Die Angaben hier dienen als grobe Anhaltspunkte. Details finden Sie in der gültigen Promotionsordnung.
§ 11 (2) Satz 1 der Promotionsordnung ist so zu verstehen, daß die Dissertation sowohl eine deutsche als auch eine englische Zusammenfassung enthalten soll.