Prü­fung­sausschuß Math­em­atik

Ansprechpartner:  Prof. Dr. Christian Fleischhack

Allge­meines

Bachelorstudiengang Mathematik
Masterstudiengang Mathematik

nicht zuständig für Lehramt, B.Ed./M.Ed., Technomathematik, Mathematik in anderen Studiengängen (Serviceveranstaltungen)

Professoren Christian Fleischhack (Vorsitzender)
Michael Dellnitz (stellv. Vorsitzender)
Michael Winkler
Tobias Weich
Mitarbeiter Cornelia Kaiser
Studenten Marlena Müller
Luca Wasmuth

Prüfungsausschuss Mathematik
Institut für Mathematik
Universität Paderborn
33095 Paderborn

Büro:     D1.201 (nur zu Sprechstundenzeiten)
Fax:     +49 5251 60-3836

Die E-Mail-Adresse finden Sie im nächsten Punkt.

  1. Zulässige Absenderadressen
    Verwenden Sie als Absender ausschließlich Ihre Uni-E-Mail-Adresse. E-Mails von anderen Adressen werden in der Regel nicht beantwortet. Ausnahme: Beginnt die Betreffzeile mit "Externe Anfrage", können in begrenztem Umfange auch Anliegen nichteingeschriebener Personen behandelt werden.
     
  2. Klarnamenpflicht
    Sorgen Sie auch unbedingt dafür, daß Ihr Klarname als Absender erscheint. Leider ist wohl in der letzten Zeit vom IMT voreingestellt, daß statt Ihres Namens Ihr IMT-Login als Absendername eingetragen wird. E-Mails ohne Klarnamen werden in der Regel nicht beantwortet.
     
  3. Vertraulichkeit
    E-Mails, die Sie an mich als Vorsitzenden des Prüfungsausschusses senden, dürfen prinzipiell von allen anderen Mitgliedern des Prüfungsausschusses gelesen werden. Sollten Sie dies nicht wünschen, schreiben Sie mir bitte eine entsprechende E-Mail vorab, ohne das Anliegen konkret zu benennen. Alles weitere werde ich dann mit Ihnen verabreden.
     
  4. Anhänge
    Verwenden Sie bitte ausschließlich PDF als Format für eventuell notwendige E-Mail-Anhänge. Word-Dokumente, Scans im JPG-Format o. ä. werden ignoriert. Sollte es aus irgendwelchen triftigen Gründen notwendig sein, andere Dateiformate als PDF zu verwenden, so informieren Sie mich bitte vorher. Bitte versehen Sie außerdem sämtliche zugesandten Dateien mit Namen, die mit Ihrer Matrikelnummer beginnen.
     
  5. Zulässige Zieladresse
    Sofern Sie die o. g. Hinweise beachten, können Sie mir gern unter der Adresse pav...math...uni-paderborn...de eine E-Mail zukommen lassen. In dieser Adresse ist "..." jeweils durch "@", durch "." und durch "." (in dieser Reihenfolge) zu ersetzen. E-Mails mit Anliegen, die den Prüfungsausschuß betreffen, aber an andere mir zugeordnete E-Mail-Adressen geschickt werden, werden in der Regel nicht bearbeitet.

Bei Gesprächsbedarf melden Sie sich bitte per E-Mail. Beachten Sie dabei die oben genannten Hinweise zu E-Mails; verwenden Sie insb. Ihre UPB-Adresse als Absender.

An­erken­nung von Leis­tun­gen

Prüfungssekretariat

Es gibt einige Standardfälle, die direkt durch das Prüfungssekretariat (bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen in der Regel positiv) beschieden werden. Anerkennungen dieser Leistungen sind beim Prüfungssekretariat zu beantragen. Im wesentlichen geht es dabei um

  • das Mastermodul "Mathematisches Praktikum",
  • die meisten Informatikermodule,
  • Anerkennungen nach Auslandsaufenthalten.

Details finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Prüfungsausschuß

Sollen Leistungen anerkannt werden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Prüfungssekretariats fallen, ist der entsprechende Antrag an den Prüfungsausschuß zu richten.

Sowohl als auch

Es kann sein, daß Sie mehrere Leistungen anerkennen lassen möchten, wobei nur ein Teil zu den o. g. Standardfällen gehört, also direkt durch das Prüfungssekretariat bearbeitet werden kann. In diesem Falle stellen Sie bitte zwei Anträge. Und zwar zuerst einen an das Prüfungssekretariat; dieser sollte alle Leistungen umfassen, die zu den "Standardfällen" gehören. Erst dann, wenn dieser Antrag beschieden wurde (das Ergebnis muß in der PAUL-Notenübersicht erkennbar sein), stellen Sie bitte einen Antrag mit den verbliebenen Leistungen an den Prüfungsausschuß. Sollte ausnahmsweise (z. B. wegen drohender Verfristung) eine parallele Antragstellung erforderlich sein, kennzeichnen Sie dies bitte in beiden Anträgen.

Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail oder zur Niederschrift zu stellen. Das Einreichen per E-Mail wird empfohlen. Beachten Sie dabei unbedingt die obigen Regelungen zu E-Mails, verwenden Sie also unbedingt Ihre UPB-E-Mail-Adresse und schicken Sie als Anhänge nur PDF-Dateien. Im Falle, daß der Antrag per E-Mail eingereicht wird, behält sich der Prüfungsausschuß das Recht vor, von Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zu fordern, daß die nötigen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden.

Beachten Sie bitte, daß es für derartige Anträge kein Formular gibt, welches verwendet werden kann.

Beachten Sie bitte ferner, daß es für derartige Anträge in gewissen Fällen Ausschlußfristen gibt. Details finden sich in der jeweiligen Prüfungsordnung.

Der Antrag muß die zur Anerkennung erforderlichen Informationen enthalten. Insbesondere (d. h., die Liste unten ist nicht notwendigerweise vollständig) muß dieser Antrag folgende Daten bzw. Nachweise enthalten:

  1. Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihre Matrikelnummer;
  2. Ihren Studiengang (insb. einen geeigneten Nachweis, welche Prüfungsordnung für Sie gilt);
  3. eine Bescheinigung (ggf. übersetzt) über die von Ihnen erbrachte Leistung (insb. Modulname, Prüfungsform, Prüfungsergebnisse, ECTS), deren Anerkennung Sie beantragen;
  4. eine Bescheinigung über bisherige Anerkennungen in Ihrem derzeitigen Mathematikstudiengang (Bachelor/Master) an der UPB;
  5. das Modul bzw. die Module in Ihrem Studiengang, deren zugehörige Prüfungsleistung durch die nachgewiesene Leistung ersetzt werden soll.

Zudem benötige ich eine E-Mail mit

  • einem Link zur offiziellen Modulbeschreibung der Veranstaltung (mit Seitenangabe), zu der Sie die Leistung erbracht haben.

Solange o. g. Informationen nicht vollständig vorliegen, ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.

Hinweise

Zu Punkt 2 (Antrag):

  • Anerkennungen sind nur möglich, wenn Sie auch tatsächlich in Mathematik (Bachelor oder Master) an der UPB eingeschrieben sind.

Zu Punkt 3 (Antrag) und PO-Link (E-Mail):

  • Wenn die Bescheinigung bzw. die Modulbeschreibung weder in deutscher noch in englischer Sprache abgefaßt sind, so ist dem Antrag jeweils eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder in die englische Sprache beizufügen.
  • Die Bescheinigung sollte der entsprechende PAUL-Auszug sein, sofern Sie Leistungen anerkennen lassen wollen, die in einem Studiengang an der UPB erbracht worden sind.

Zu Punkt 4 (Antrag):

  • Diese Angaben werden für die korrekte Fachsemestereinstufung benötigt.
  • In der Regel sollte eine aktuelle Bescheinigung über die im Mathematikstudiengang erbrachten und angemeldeten Prüfungsleistungen, die Sie im Prüfungssekretariat erhalten können, als Nachweis für die bisherigen Anerkennungen ausreichen.

Zu PO-Link (E-Mail):

  • Bitte senden Sie mir nicht das entsprechende Modulhandbuch o. dgl. als E-Mail-Anhang, sondern wirklich nur den Link im Text-Format.
  • Aus der Modulbeschreibung (oder direkt aus obiger Bescheinigung) muß hervorgehen, welche Kompetenzen durch die Leistungen erworben wurden (vgl. z. B. Formulierung in § 8 (1) PO BA Mathe).

Standardfälle

Für alle Studierenden, die

a) an der Universität Paderborn im Masterstudiengang Mathematik, dessen Prüfungsordnung am 01.10.2020 in Kraft getreten ist, eingeschrieben sind

und

b) an der Universität Paderborn in einem Bachelorstudiengang Mathematik oder einem Bachelorstudiengang Technomathematik, dessen Prüfungsordnung vor dem 1.10.2020 in Kraft getreten war, das Modul "Mathematisches Praktikum" mit 6 LP
absolviert haben,

gilt jeweils ab 1. April 2023 die folgende Regelung:

  1. Die Leistung im Bachelormodul "Mathematisches Praktikum" ersetzt auf Antrag die Leistung im Mastermodul "Mathematisches Praktikum".
  2. Der Antrag ist bis zum Ende des ersten Semesters der Einschreibung im Masterstudiengang Mathematik, spätestens jedoch im Sommersemester 2024, formlos beim Zentralen Prüfungssekretariat zu stellen und wird von diesem beschieden.
  3. Der Antrag ist unwiderruflich.

Beachten Sie bitte abschließend: Es besteht ausdrücklich keine Pflicht, das Bachelormodul im Master anerkennen zu lassen. Wer beispielsweise hofft, nun beim Mathematischen Praktikum im Master eine bessere Note zu erzielen als zuvor im Bachelor, darf selbstverständlich erneut das Modul absolvieren; allerdings würde dann nicht notwendigerweise die bessere Note auf dem Zeugnis stehen, sondern grundsätzlich die Mastermodulnote. Kurz: Das Bachelormodul wird nicht zum Freischuß.

Wenn Sie Leistungen in Ihrem Bachelorstudiengang Mathematik (PO v3) durch Leistungen ersetzen möchten, die Sie an der Universität Paderborn innerhalb des Bachelorstudiengangs Informatik erbracht haben, ist der entsprechende Antrag an das Prüfungssekretariat zu richten.

Ausnahmen

Das Prüfungssekretariat ist nicht zuständig für Anträge auf Anerkennung folgender im Informatikstudium erbrachter Leistungen:

  1. Leistungen in den Modulen "Analysis für Informatiker", "Lineare Algebra für Informatiker" oder "Stochastik für Informatiker";
  2. Leistungen in Modulen, die nicht im Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs Informatik enthalten sind;
  3. Leistungen in Modulen, die Module in einem Nebenfach (außer Mathematik) im Bachelorstudiengang Informatik sind;
  4. Leistungen, die bereits früher im Rahmen eines anderen Anerkennungsverfahrens ersetzt wurden.

Ein Fall im Sinne von Punkt 4 liegt z. B. dann vor, wenn Sie in einem dritten Studiengang Leistungen erbracht haben, die der Prüfungsausschuß Informatik als Leistungen in Ihrem Informatikstudium anerkannt hat.

Begehren Sie sowohl die Anerkennungen der oben genannten Leistungen als auch Anerkennungen in den Standardfällen (vgl. auch unten), so stellen Sie bitte zwei getrennte Anträge (vgl. oben: "An wen muß ich mich wenden?").

Grundsätze der Anerkennung

Das Prüfungssekretariat legt seiner Anerkennungsentscheidung die folgenden fachlichen Maßstäbe zugrunde:

  1. Pflicht- und Wahlpflichtmodule der Nebenfachvereinbarung
    Leistungen in den Modulen "Modellierung", "Berechenbarkeit und Komplexität", "Digitaltechnik" und "Rechnerarchitektur" des Informatikstudiengangs ersetzen Leistungen in den entsprechenden Nebenfachmodulen des Mathematikstudiengangs. Analoges gilt für das Modul "Datenstrukturen und Algorithmen", wobei hier für eine Anerkennung die QT  "Programmierpraktikum" nicht erforderlich ist. Für die weiteren Wahlpflichtmodule gilt Punkt 2.
  2. Weitere Module aus dem Modulhandbuch Informatik
    Jedes weitere Nicht-Nebenfach-Modul aus dem Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs Informatik wird als Nebenfach-Informatik-Modul im Bachelorstudiengang Mathematik (mit entsprechender LP-Zahl) anerkannt, außer
    a) es handelt sich um eines der Module "Analysis für Informatiker", "Lineare Algebra für Informatiker", "Stochastik für Informatiker" oder "Programmierung"
    oder
    b) die Anerkennung würde dazu führen, daß die Grenze von 40 LP im Nebenfach nicht mehr eingehalten wird oder daß die Pflicht- oder Wahlpflichtmodulbedingungen der Nebenfachvereinbarung nicht mehr eingehalten werden können, ohne die 40-LP-Grenze zu verletzen.
  3. Programmierkurs
    Leistungen im Informatikermodul "Programmierung" ersetzen Leistungen im Mathematikermodul "Programmierkurs".
  4. Grundvorlesungen Analysis und Lineare Algebra
    Leistungen in den Modulen "Lineare Algebra 1", "Lineare Algebra 2", "Analysis 1" und "Analysis 2", die im Informatikstudium mit Nebenfach Mathematik erbracht wurden, werden als Leistungen in den entsprechenden Modulen im Mathematikstudium anerkannt. Hierfür ist es erforderlich, daß die jeweiligen Prüfungsleistungen auch tatsächlich bereits im Rahmen der entsprechenden Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang Mathematik erbracht wurden.

Sofern Sie im Rahmen von Austauschprogrammen (z. B. Erasmus+) eine Vorabbestätigung über die Anerkennbarkeit von Leistungen erhalten haben, ist nach Ablauf des Auslandsaufenthalts das Prüfungssekretariat für die Anerkennung zuständig und deshalb der Adressat eines entsprechenden Antrags.

Ausnahme

Können Sie nur einen Teil der in der Vorabbestätigung aufgeführten Leistungen nachweisen, so ist der Antrag beim Prüfungsausschuß zu stellen.

Spez­i­elle The­men

Für das Abfragen, Eintragen oder Bestätigen von Noten o. ä. ist ausschließlich das Prüfungssekretariat zuständig. Ich habe keinerlei Lese- und Schreibrechte bei PAUL (von meinen eigenen Lehrveranstaltungen sowie dem öffentlichen Teil mal abgesehen) und kann Ihnen deshalb bei entsprechenden Anfragen leider nicht weiterhelfen.

Anträge auf Wahl von Vertiefungsmodulen aus dem Bachelorstudiengang Mathematik als Wahlpflichtmodule im Masterstudiengang Mathematik gem. Anhang III PO Mathematik Master v3 sind schriftlich an das Zentrale Prüfungssekretariat zu richten. Beizufügen sind Unterlagen, aus denen sich ergibt, daß die in Anhang III PO Mathematik Master v3 genannten Voraussetzungen vorliegen.

Wenn Sie Vorabbestätigungen der Anerkennbarkeit von Leistungen im Rahmen von Auslandsaufenthalten (z. B. bei Erasmus+) benötigen, so schicken Sie mir bitte zunächst per E-Mail

  1. eine Liste mit den Prüfungsleistungen, die Sie an der Gasthochschule konkret zu erbringen gedenken,
  2. eine Liste von UPB-Modulen, deren Prüfungen durch die Leistungen unter 1. (in toto) ersetzt werden sollen,
  3. eine Liste mit Links zu den entsprechenden Modulbeschreibungen der Gastuniversität.

Dabei ist es wichtig, daß Sie mir die für Sie zutreffende Prüfungsordnung nennen.

Beachten Sie bitte, daß nur konkrete und realistische Anerkennungsvorschläge vorabgeprüft werden können.

Beim Learning Agreement beachten Sie bitte, daß die Anerkennung grundsätzlich nur für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß Sie alle Veranstaltungen wie vereinbart erfolgreich abschließen. Anderenfalls wird im Rahmen der Anerkennung in der Regel eine neue Gesamtschau vorgenommen. Eine 1:1-Anerkennung von Veranstaltungen wird in der Regel nicht zugesagt werden können, da sich die Modulhandbücher bzw. Prüfungsordnungen der Gastuniversität oft signifikant von unseren unterscheiden. Sollten Sie also absehen können, daß Sie nicht alle Leistungen wie geplant erbringen können (z. B. bei Nichtangebot der LV, Nichtbestehen von Prüfungen o. dgl.), wenden Sie sich bitte umgehend an den Prüfungsausschußvorsitzenden und den jeweils für das Austauschprogramm Verantwortlichen, um Alternativen zu prüfen.

Leistungsbescheinigungen (Formblatt 5) erhalten Sie nach Vorlage entsprechender Nachweise beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Paderborn.

Eine Anerkennung von Leistungen ist erst dann möglich, wenn Sie sich bereits in einen der Mathematik-Studiengänge eingeschrieben haben. Eine Vorab-Anerkennung wird nicht vorgenommen. Sie werden deshalb bei der Immatrikulation zunächst ins erste Fachsemester eingeschrieben. Erst danach können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen. Je nachdem, in welchem Umfange daraufhin Leistungen anerkannt werden, erfolgt ggf. eine Höherstufung. Beachten Sie beim Antrag auf Anerkennung die jeweiligen Ausschlußfristen Ihres Studiengangs.

Wenn Sie sich in den Bachelorstudiengang Mathematik einschreiben möchten, aber keine allgemeine Hochschulreife (oder äquivalente Qualifikationen) haben, so haben Sie die Feststellung der fachlichen Eignung zu beantragen. Der Antrag und die unten genannten Dokumente sollten Ihren Bewerbungsunterlagen beigefügt werden, die Sie bei der Universität Paderborn einreichen, und mit dem Hinweis "zur Weiterleitung an den Prüfungsausschuss Mathematik zwecks Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für den Bachelorstudiengang Mathematik" gekennzeichnet werden.

Zu den Dokumenten: Neben Ihrem Antrag ist ein Bewerbungsportfolio beizufügen, welches einen Text umfaßt, der drei Seiten nicht überschreitet und zu folgenden Punkten Stellung nimmt:

  1. Begründung des Studienwunsches vor dem Hintergrund des eigenen Werdeganges,
  2. Bezug der eigenen Vorstellung vom Studium zum Angebot im Bachelorstudiengang Mathematik an der Universität Paderborn,
  3. Darstellung und Beurteilung schon erworbener, für das Studium einschlägiger Kompetenzen und
  4. Vorstellungen vom späteren Berufsfeld.

Wir sind sehr dankbar, wenn Sie des weiteren einen (kurzen) Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse beifügen, damit wir den o. g. "Hintergrund des eigenen Werdeganges" kennenlernen können. Dies gilt unabhängig von ggf. bereits bei der zentralen Unistelle eingereichten Unterlagen; auf diese haben wir keinen Zugriff.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen; eine elektronische Beantragung ist leider nicht möglich. Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, den Antrag möglichst zeitig zu stellen, da insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit die Bearbeitung einige Zeit erfordern kann.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die "Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für die Bachelorstudiengänge [...] Mathematik [...]". Zu Fristen und sonstigen Regularien, die die Uni allgemein vorschreibt, können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben.

Für Anträge auf Zulassung zur Abschlußarbeit im Fach Mathematik gilt das folgende Verfahren:

Schritt 1: Betreuer-E-Mail an PAV

  • Sie bitten Ihren Betreuer, dem PAV per E-Mail eine Zusammenfassung des avisierten Themas sowie den vorgesehenen Bearbeitungsbeginn zukommen zu lassen. Die E-Mail sollte ohne Anhänge sein und muß an die PAV-Adresse geschickt werden.

Schritt 2: Antrag beantragen

  • Sie beantragen den Antrag auf Zulassung bei PAUL.

Schritt 3: Antrag herunterladen

  • Sie laden sich bei PAUL den Antrag auf Zulassung herunter, nachdem das ZPS Ihnen das entsprechende Formular bereitgestellt hat.

Schritt 4: Antrag einreichen

  1. An das ZPS schicken Sie einen unterschriebenen Ausdruck des in Schritt 3 genannten Zulassungsformulars.

  2. An den PAV schicken Sie per E-Mail das nicht unterschriebene, nicht eingescannte PDF des Zulassungsformulars. Ihre Mail muß von Ihrer UPB-E-Mail-Adresse an die PAV-Adresse geschickt werden. Der Name der PDF-Datei muß mit Ihrer Matrikelnummer beginnen.

Hinweise:

  • Weder der Betreuer noch ich unterschreiben das Formular. Wenn auf dem Formular immer noch Felder für diese Unterschriften vorhanden sind, ignorieren Sie das bitte.
  • Bitte schicken Sie mir auf keinen Fall ein eingescanntes Zulassungsformular, sondern das reine PDF-Formular, das Ihnen vom ZPS bereitgestellt wird. Die Unterschrift benötigt und prüft nur das ZPS.
  • Ganz wichtig: Schicken Sie mir Ihre E-Mail unbedingt von Ihrem UPB-E-Mail-Account.
  • Es empfiehlt sich, das Thema fehlerfrei im Formular anzugeben, da das Thema z. B. auf Ihrem Zeugnis erscheint. (Besonders beliebt sind Fehler bei Bindestrichen und Spatia.)

Wenn dies alles erfolgt ist bzw. beachtet wurde, ich von Ihrem Betreuer die notwendigen Informationen erhalten habe und meinerseits keine Rückfragen bestehen, werde ich das Prüfungssekretariat entsprechend informieren. Nach Prüfung der Unterlagen nimmt das Prüfungssekretariat dann die abschließenden Eintragungen bei PAUL vor und läßt Ihnen ein offizielles Schreiben zukommen, in dem die Themenvergabe bestätigt sowie der Abgabetermin mitgeteilt wird.

Fristen

Beachten Sie bitte, daß der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Einerseits hat der Bearbeitungsbeginn grundsätzlich in der Zukunft zu liegen; andererseits rechnen Sie bei einer Abgabe der Arbeit innerhalb von unter 9 Wochen (Bachelor)  bzw. unter 5 Monaten (Master) nach Bearbeitungsbeginn bitte mit Rückfragen durch das ZPS.

Auf unwiderruflichen Antrag beim ZPS können Sie von der Prüfungsordnung v2 bzw. v2b in die Prüfungsordnung v3 wechseln. Dies gilt sowohl für den Bachelor- als auch für den Masterstudiengang Mathematik. Bei der Anerkennung der Prüfungsleistungen gilt folgendes:

  1. Für eine Reihe von Modulen im Bachelorstudium erfolgt die Anerkennung ohne gesonderten Antrag. Sie finden die betreffenden Module in der unten verlinkten Übersicht.
  2. Für die Ersetzung des Moduls "Stochastik 1" (v3) gibt es drei Optionen, die in der bei 1. genannten Übersicht enthalten sind. Sie haben dem ZPS gegenüber zu erklären, welche der Optionen Sie wählen (je nach Option ist zudem ggf. zu erklären, welches v2/v2b-Modul bei der Anerkennung einbezogen werden soll).
  3. Möchten Sie v3-Module, die nicht in der Übersicht genannt wurden, durch v2/v2b-Module ersetzen, so ist hierfür ein Antrag erforderlich. Dieser Antrag unterliegt den Regularien, die allgemein für die Beantragung der Anerkennung von Leistungen gelten; abweichend davon gilt allerdings in diesem Fall, daß der Antrag zusammen mit dem Antrag auf PO-Wechsel an das ZPS zu richten ist.

Die genannte Anerkennungsübersicht finden Sie hier.