Hinweise zur Teilnahme an der PBMath26
1. Über die Teilnahme von Schüler:innen an der Veranstaltung PBMath26 entscheiden die Schule, der:die Schüler:in, die Erziehungsberechtigten und die Universität Paderborn. Der:Die Schulleiter:in beurlaubt den:die Schüler:in für die vollständige Teilnahme an der Veranstaltung vom Unterricht der Schule. Alle Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, sich an ihrer Schule um Freistellung zu kümmern. Für Rückfragen stehen wir unter der unten genannten Kontaktadresse selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
2. Die Teilnahme an der Veranstaltung PBMath26 ist nur für die komplette Veranstaltung möglich. Es ist nicht möglich nur an Teilen der Veranstaltung teilzunehmen.
3. Schüler:innen sind verpflichtet, den ausfallenden Unterricht selbstständig nachzuarbeiten. Einzelheiten sind mit dem:der Fachlehrer:in abzustimmen.
4. Die Unfallkasse NRW hat mitgeteilt, dass Schüler:innen, die an der Veranstaltung PBMath26 teilnehmen, weder über die Universität Paderborn noch über die Schule gesetzlich unfallversichert sind. Dies gilt sowohl für die Wege zu oder von Veranstaltungen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann in Ihrem Interesse sein und den Versicherungsschutz erhöhen.
5. Die Teilnehmer:innen an der Veranstaltung PBMath26 werden im Rahmen der Veranstaltung zwischen Frühstück und Abendessen von Mitarbeitenden und studentischen Hilfskräften der Universität Paderborn betreut. Im Rahmen der Arbeisphasen dürfen sich die Teilnehmer:innen selbstständig im HNF und auf dem Außengelände bewegen.
6. Die Teilnahme an der PBMath26 setzt die Einhaltung aller kommunizierten Verhaltensregeln (insbesondere zu Sicherheit, Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes, Umgang miteinander) und das Befolgen von Anweisungen des Betreuungsteams voraus. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstößen kann die Universität die:den Teilnehmende:n von der weiteren Teilnahme ausschließen und eine vorzeitige Heimreise veranlassen. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten und die Schule unverzüglich informiert. Die Organisation und die Kosten der Rückreise bzw. Abholung tragen die Teilnehmer:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte.
7. (nur bei Übernachtung in der JHB): Studentische Hilfskräfte der Universität Paderborn sind auch während der Nacht in der Jugendherberge als Ansprechpartner:innen anwesend, diese übernehmen aber keine Aufsicht für Aktivitäten, die die Teilnehmer:innen am Abend in Kleingruppen unternehmen (z.B. in die Stadt gehen). Insbesondere sind alle Teilnehmer:innen dazu verpflichtet, sich an die Hausordnung und Ruhezeiten der Jugendherberge, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und andere gesetzliche Regelungen zu halten.