Prü­­fung­s­aus­schuß Ma­the­ma­tik

Ansprechpartner:  Prof. Dr. Christian Fleischhack

All­ge­mei­nes

Bachelorstudiengang Mathematik
Masterstudiengang Mathematik

nicht zuständig für Lehramt, B.Ed./M.Ed., Technomathematik, Mathematik in anderen Studiengängen (Serviceveranstaltungen)

Professoren:

Christian Fleischhack (Vorsitzender)
Michael Dellnitz (stellv. Vorsitzender)
Michael Winkler
Tobias Weich

Mitarbeiter: 

Cornelia Kaiser

Studenten:

Marlena Müller
Max Herting

 

 

Prüfungsausschuss Mathematik
Institut für Mathematik
Universität Paderborn
33095 Paderborn

Büro: D1.201 (nur zu Sprechstundenzeiten)

Fax: +49 5251 60-3836

Die E-Mail-Adresse finden Sie im nächsten Punkt.

  1. Zulässige Absenderadressen
    Verwenden Sie als Absender ausschließlich Ihre Uni-E-Mail-Adresse. E-Mails von anderen Adressen werden in der Regel nicht beantwortet. Ausnahme: Beginnt die Betreffzeile mit "Externe Anfrage", können in begrenztem Umfange auch Anliegen nicht eingeschriebener Personen behandelt werden.
     
  2. Klarnamenpflicht
    Sorgen Sie auch unbedingt dafür, daß Ihr Klarname als Absender erscheint. Leider ist wohl in der letzten Zeit vom IMT voreingestellt, dass statt Ihres Namens Ihr IMT-Login als Absendername eingetragen wird. E-Mails ohne Klarnamen werden in der Regel nicht beantwortet.
     
  3. Vertraulichkeit
    E-Mails, die Sie an mich als Vorsitzenden des Prüfungsausschusses senden, dürfen prinzipiell von allen anderen Mitgliedern des Prüfungsausschusses gelesen werden. Sollten Sie dies nicht wünschen, schreiben Sie mir bitte eine entsprechende E-Mail vorab, ohne das Anliegen konkret zu benennen. Alles weitere werde ich dann mit Ihnen verabreden.
     
  4. Anhänge
    Verwenden Sie bitte ausschließlich PDF als Format für eventuell notwendige E-Mail-Anhänge. Word-Dokumente, Scans im JPG-Format o. ä. werden ignoriert. Sollte es aus irgendwelchen triftigen Gründen notwendig sein, andere Dateiformate als PDF zu verwenden, so informieren Sie mich bitte vorher. Bitte versehen Sie außerdem sämtliche zugesandten Dateien mit Namen, die mit Ihrer Matrikelnummer beginnen.
     
  5. Zulässige Zieladresse
    Sofern Sie die o. g. Hinweise beachten, können Sie mir gern unter der Adresse pav...math...uni-paderborn...de eine E-Mail zukommen lassen. In dieser Adresse ist "..." jeweils durch "@", durch "." und durch "." (in dieser Reihenfolge) zu ersetzen. E-Mails mit Anliegen, die den Prüfungsausschuß betreffen, aber an andere mir zugeordnete E-Mail-Adressen geschickt werden, werden in der Regel nicht bearbeitet.

Bei Gesprächsbedarf melden Sie sich bitte per E-Mail. Beachten Sie dabei die oben genannten Hinweise zu E-Mails; verwenden Sie insb. Ihre UPB-Adresse als Absender.

Spez­i­elle The­men

Für das Abfragen, Eintragen oder Bestätigen von Noten o. ä. ist ausschließlich das Prüfungssekretariat zuständig. Ich habe keinerlei Lese- und Schreibrechte bei PAUL (von meinen eigenen Lehrveranstaltungen sowie dem öffentlichen Teil mal abgesehen) und kann Ihnen deshalb bei entsprechenden Anfragen leider nicht weiterhelfen.

Anträge auf Wahl von Vertiefungsmodulen aus dem Bachelorstudiengang Mathematik als Wahlpflichtmodule im Masterstudiengang Mathematik gem. Anhang III PO Mathematik Master v3 sind schriftlich an das Zentrale Prüfungssekretariat zu richten. Beizufügen sind Unterlagen, aus denen sich ergibt, daß die in Anhang III PO Mathematik Master v3 genannten Voraussetzungen vorliegen.

Wenn Sie Vorabbestätigungen der Anerkennbarkeit von Leistungen im Rahmen von Auslandsaufenthalten (z. B. bei Erasmus+) benötigen, so schicken Sie mir bitte zunächst per E-Mail

  1. eine Liste mit den Prüfungsleistungen, die Sie an der Gasthochschule konkret zu erbringen gedenken,
  2. eine Liste von UPB-Modulen, deren Prüfungen durch die Leistungen unter 1. (in toto) ersetzt werden sollen,
  3. eine Liste mit Links zu den entsprechenden Modulbeschreibungen der Gastuniversität.

Dabei ist es wichtig, daß Sie mir die für Sie zutreffende Prüfungsordnung nennen.

Beachten Sie bitte, daß nur konkrete und realistische Anerkennungsvorschläge vorabgeprüft werden können.

Beim Learning Agreement beachten Sie bitte, daß die Anerkennung grundsätzlich nur für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß Sie alle Veranstaltungen wie vereinbart erfolgreich abschließen. Anderenfalls wird im Rahmen der Anerkennung in der Regel eine neue Gesamtschau vorgenommen. Eine 1:1-Anerkennung von Veranstaltungen wird in der Regel nicht zugesagt werden können, da sich die Modulhandbücher bzw. Prüfungsordnungen der Gastuniversität oft signifikant von unseren unterscheiden. Sollten Sie also absehen können, daß Sie nicht alle Leistungen wie geplant erbringen können (z. B. bei Nichtangebot der LV, Nichtbestehen von Prüfungen o. dgl.), wenden Sie sich bitte umgehend an den Prüfungsausschußvorsitzenden und den jeweils für das Austauschprogramm Verantwortlichen, um Alternativen zu prüfen.

Leistungsbescheinigungen (Formblatt 5) erhalten Sie nach Vorlage entsprechender Nachweise beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Paderborn.

Eine Anerkennung von Leistungen ist erst dann möglich, wenn Sie sich bereits in einen der Mathematik-Studiengänge eingeschrieben haben. Eine Vorab-Anerkennung wird nicht vorgenommen. Sie werden deshalb bei der Immatrikulation zunächst ins erste Fachsemester eingeschrieben. Erst danach können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen. Je nachdem, in welchem Umfange daraufhin Leistungen anerkannt werden, erfolgt ggf. eine Höherstufung. Beachten Sie beim Antrag auf Anerkennung die jeweiligen Ausschlußfristen Ihres Studiengangs.

Wenn Sie sich in den Bachelorstudiengang Mathematik einschreiben möchten, aber keine allgemeine Hochschulreife (oder äquivalente Qualifikationen) haben, so haben Sie die Feststellung der fachlichen Eignung zu beantragen. Der Antrag und die unten genannten Dokumente sollten Ihren Bewerbungsunterlagen beigefügt werden, die Sie bei der Universität Paderborn einreichen, und mit dem Hinweis "zur Weiterleitung an den Prüfungsausschuss Mathematik zwecks Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für den Bachelorstudiengang Mathematik" gekennzeichnet werden.

Zu den Dokumenten: Neben Ihrem Antrag ist ein Bewerbungsportfolio beizufügen, welches einen Text umfaßt, der drei Seiten nicht überschreitet und zu folgenden Punkten Stellung nimmt:

  1. Begründung des Studienwunsches vor dem Hintergrund des eigenen Werdeganges,
  2. Bezug der eigenen Vorstellung vom Studium zum Angebot im Bachelorstudiengang Mathematik an der Universität Paderborn,
  3. Darstellung und Beurteilung schon erworbener, für das Studium einschlägiger Kompetenzen und
  4. Vorstellungen vom späteren Berufsfeld.

Wir sind sehr dankbar, wenn Sie des weiteren einen (kurzen) Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse beifügen, damit wir den o. g. "Hintergrund des eigenen Werdeganges" kennenlernen können. Dies gilt unabhängig von ggf. bereits bei der zentralen Unistelle eingereichten Unterlagen; auf diese haben wir keinen Zugriff.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen; eine elektronische Beantragung ist leider nicht möglich. Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, den Antrag möglichst zeitig zu stellen, da insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit die Bearbeitung einige Zeit erfordern kann.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die "Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für die Bachelorstudiengänge [...] Mathematik [...]". Zu Fristen und sonstigen Regularien, die die Uni allgemein vorschreibt, können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben.

Für Anträge auf Zulassung zur Abschlußarbeit im Fach Mathematik gilt das folgende Verfahren:

Schritt 1: Betreuer-E-Mail an PAV

  • Sie bitten Ihren Betreuer, dem PAV per E-Mail eine Zusammenfassung des avisierten Themas sowie den vorgesehenen Bearbeitungsbeginn zukommen zu lassen. Die E-Mail sollte ohne Anhänge sein und muß an die PAV-Adresse geschickt werden.

Schritt 2: Antrag beantragen

  • Sie beantragen den Antrag auf Zulassung bei PAUL.

Schritt 3: Antrag herunterladen

  • Sie laden sich bei PAUL den Antrag auf Zulassung herunter, nachdem das ZPS Ihnen das entsprechende Formular bereitgestellt hat.

Schritt 4: Antrag einreichen

  1. An das ZPS schicken Sie einen unterschriebenen Ausdruck des in Schritt 3 genannten Zulassungsformulars.

  2. An den PAV schicken Sie per E-Mail das nicht unterschriebene, nicht eingescannte PDF des Zulassungsformulars. Ihre Mail muß von Ihrer UPB-E-Mail-Adresse an die PAV-Adresse geschickt werden. Der Name der PDF-Datei muß mit Ihrer Matrikelnummer beginnen.

Hinweise:

  • Weder der Betreuer noch ich unterschreiben das Formular. Wenn auf dem Formular immer noch Felder für diese Unterschriften vorhanden sind, ignorieren Sie das bitte.
  • Bitte schicken Sie mir auf keinen Fall ein eingescanntes Zulassungsformular, sondern das reine PDF-Formular, das Ihnen vom ZPS bereitgestellt wird. Die Unterschrift benötigt und prüft nur das ZPS.
  • Ganz wichtig: Schicken Sie mir Ihre E-Mail unbedingt von Ihrem UPB-E-Mail-Account.
  • Es empfiehlt sich, das Thema fehlerfrei im Formular anzugeben, da das Thema z. B. auf Ihrem Zeugnis erscheint. (Besonders beliebt sind Fehler bei Bindestrichen und Spatia.)

Wenn dies alles erfolgt ist bzw. beachtet wurde, ich von Ihrem Betreuer die notwendigen Informationen erhalten habe und meinerseits keine Rückfragen bestehen, werde ich das Prüfungssekretariat entsprechend informieren. Nach Prüfung der Unterlagen nimmt das Prüfungssekretariat dann die abschließenden Eintragungen bei PAUL vor und läßt Ihnen ein offizielles Schreiben zukommen, in dem die Themenvergabe bestätigt sowie der Abgabetermin mitgeteilt wird.

Fristen

Beachten Sie bitte, daß der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Einerseits hat der Bearbeitungsbeginn grundsätzlich in der Zukunft zu liegen; andererseits rechnen Sie bei einer Abgabe der Arbeit innerhalb von unter 9 Wochen (Bachelor)  bzw. unter 5 Monaten (Master) nach Bearbeitungsbeginn bitte mit Rückfragen durch das ZPS.

Auf unwiderruflichen Antrag beim ZPS können Sie von der Prüfungsordnung v2 bzw. v2b in die Prüfungsordnung v3 wechseln. Dies gilt sowohl für den Bachelor- als auch für den Masterstudiengang Mathematik. Bei der Anerkennung der Prüfungsleistungen gilt folgendes:

  1. Für eine Reihe von Modulen im Bachelorstudium erfolgt die Anerkennung ohne gesonderten Antrag. Sie finden die betreffenden Module in der unten verlinkten Übersicht.
  2. Für die Ersetzung des Moduls "Stochastik 1" (v3) gibt es drei Optionen, die in der bei 1. genannten Übersicht enthalten sind. Sie haben dem ZPS gegenüber zu erklären, welche der Optionen Sie wählen (je nach Option ist zudem ggf. zu erklären, welches v2/v2b-Modul bei der Anerkennung einbezogen werden soll).
  3. Möchten Sie v3-Module, die nicht in der Übersicht genannt wurden, durch v2/v2b-Module ersetzen, so ist hierfür ein Antrag erforderlich. Dieser Antrag unterliegt den Regularien, die allgemein für die Beantragung der Anerkennung von Leistungen gelten; abweichend davon gilt allerdings in diesem Fall, daß der Antrag zusammen mit dem Antrag auf PO-Wechsel an das ZPS zu richten ist.

Die genannte Anerkennungsübersicht finden Sie hier.

Prü­fung­sausschuss Tech­no­mathem­atik

Bachelor/Master Technomathematik:

Prof. Dr. Michael Winkler (Vorsitzender)
Prof. Dr. Michael Dellnitz (stellv. Vorsitzender)
Prof. Dr. Reinhold Häb-Umbach
Prof. Dr. Christian Fleischhack
Dr. Raphael Gerlach
David Noah Stamm
Luca Wasmuth