Bachelor/Master für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Studieninformationen/Modulverantwortliche
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Das Bachelor-Studium für Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sieht eine Regelstudienzeit von 6 Semestern vor. Es gliedert sich in die folgenden Module für das Unterrichtsfach Mathematik:
Modulbezeichnung
Modulverantwortlicher
Basismodul Ba1: Einführung in die Kultur der Mathematik
Prof. Dr. Rolf Biehler
Basismodul Ba2: Geometrie und ihre Didaktik
Prof. Dr. Mathias Hattermann
Basismodul Ba3: Arithmetik und ihre Didaktik
Prof. Dr. Wolfram Meyerhöfer
Aufbaumodul Ba4: Funktionen und Elemente der Analysis
Prof. Dr. Mathias Hattermann
Aufbaumodul Ba5: Mathematikdidaktik
Dr. Hauke Friedrich
(incl. Orientierung in Richtung Bachelorarbeit)
Aufbaumodul Ba6: Stochastik und ihre Didaktik
Prof. Dr. Michael Liebendörfer
Aufbaumodul Ba7: Modellieren und Anwendungen
Prof. Dr. Katja Krüger
Für das Master-Studium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen wird eine Regelstudienzeit von 4 Semestern vorgesehen mit den folgenden Modulen für das Unterrichtsfach Mathematik:
Modulbezeichnung
Modulverantwortlicher
Mastermodul „Ma1: Didaktik der Arithmetik und Algebra“
Dr. Hauke Friedrich
Mastermodul „Ma2: Elemente der Mathematik“
Prof. Dr. Mathias Hattermann
Mastermodul „Ma3: WP Mathematikdidaktik“
Prof. Dr. Wolfram Meyerhöfer
Jedes Modul wird in der Regel durch eine Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Zudem kann eine Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit im Bereich Mathematik bzw. Mathematikdidaktik geschrieben werden.
- Studienordnungen
- Studienverlaufsplan - Bachelor
- Studienverlaufsplan - Master
- Schwerpunktbereich
- Praxisphasen
- BAföG
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Für Anliegen ins Sachen BAföG-Anträge besuchen Sie bitte die Sprechstunde von Prof. Dr. Michael Liebendörfer.
- Staatsexamen (alte LPO)
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Studienberatung
Studienordnung
Studienbeginn ab WS 06/07 Studienbeginn bis SS 06 - Studienordnung
- Studienstruktur (Übersicht)
- Erläuterungen zum Studium
Zwischenprüfung
Nach vollständig bestandener Zwischenprüfung im Fach Mathematik stellt das Zentrale Prüfungssekretariat automatisch ein Zwischenprüfungszeugnis aus. Dieses ist gleichzeitig die Grundstudiumsabschlussbescheinigung. Es kann frühestens einen Monat nach der letzten bestandenen Teilprüfung im Zentralen Prüfungssekretariat abgeholt werden.
Fachpraktikum Mathematik
Siehe Info-Seite im Moodle.
Examensprüfung
Vorbemerkung
Vor der ersten Anmeldung für eine Teilprüfung – gleich in welchem Fach – muss beim Staatlichen Prüfungsamt die Zulassung zum Staatsexamen mit entsprechenden Unterlagen (z.B. Reifezeugnis, Lebenslauf, Zwischenprüfungszeugnisse usw.) beantragt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig beim Staatlichen Prüfungsamt über die jeweiligen Termine.
Anmeldung für Teilprüfungen
Ihre Examensprüfung in Mathematik besteht aus einer fachdidaktischen schriftlichen Teilprüfung (Klausur) und einer fachwissenschaftlichen mündlichen Teilprüfung. Zu jeder Teilprüfung melden Sie sich unter Verwendung der folgenden Formulare beim Studienberater an:
fileadmin-eim/mathematik/Didaktik_der_Mathematik/Studienordnungen/09PruefungsAnmGHRGFD.pdfPrüfungsanmeldung Fachwissenschaft GHRG
Wenn Sie Ihre schriftliche Hausarbeit in Mathematik ( didaktik) anfertigen wollen, so müssen Sie zuerst mit einer Prüferin oder einem Prüfer Ihrer Wahl thematisches Einvernehmen herstellen, bevor Sie sich unter Verwendung des folgenden Formulars beim Studienberater zu dieser Teilprüfung anmelden:
Füllen Sie das jeweilige Formular in zwei Exemplaren aus, und denken Sie daran, alle in dem Formular aufgeführten Nachweise mitzubringen. Bei der Anmeldung zur schriftlichen Hausarbeit können keine Scheine nachgereicht werden.
Sie müssen den Studienberater nicht persönlich aufsuchen, sondern Sie können die Unterlagen auch im Sekretariat der Mathematikdidaktik abgeben (oder in den Briefkasten davor einwerfen) und erhalten diese (bei Vollständigkeit) spätestens nach einer Woche, in den Prüfungsanmeldungszeiten oft nach ein, zwei Tagen, mit dem abgestempelten und unterschriebenen Formular zurück.
Aus organisatorischen Gründen verbleibt ein Exemplar des Formulars beim Studienberater. Das andere geben Sie fristgerecht beim Staatlichen Prüfungsamt ab.
BAföG-Bescheinigung
Für die Erteilung der BAföG-Bescheinigung muss bis zum Ende des 4. Studiensemesters nachgewiesen werden:
Abschluss des Grundstudiums durch die Zwischenprüfung oder Vorliegen gleichwertiger Scheine
Das Formular ist nur bei der BAföG-Stelle erhältlich. Füllen Sie es aus, und denken Sie daran, alle erforderlichen Nachweise, insbesondere auch über die Dauer Ihres bisherigen Studiums, mitzubringen.
Sie müssen den Studienberater nicht persönlich aufsuchen, sondern Sie können die Unterlagen auch im Sekretariat der Mathematikdidaktik abgeben (oder in den Briefkasten davor einwerfen) und erhalten diese (bei Vollständigkeit) spätestens nach einer Woche, in den Prüfungsanmeldungszeiten oft nach ein, zwei Tagen, mit dem abgestempelten und unterschriebenen Formular zurück. Für etwaige Rückfragen fügen Sie bitte Ihre Anschrift, Mail-Adresse und Telefon-Nummer bei.
Mathematik als Drittfach