Bo­nus­punk­te

Sowohl in HM A als auch in HM B werden jeweils zwei Zwischentests geschrieben, bei denen Bonuspunkte für die Klausur (Modulprüfung) gesammelt werden können. Die Bonuspunkte zählen für die Klausur nach dem Sommersemester 2018 und die Wiederholungsklausur nach dem Wintersemester 2018/19. Danach verfallen sie.

Die Bonuspunkte dienen ausschließlich der Notenverbesserung (um maximal 0,7). Damit Bonuspunkte angerechnet werden können, muss die Klausur unabhängig von den Bonuspunkten bestanden sein.

Bonuspunkte werden nur für bestandene Zwischentests vergeben, d.h. wenn mindestens 4 der insgesamt 12 Punkte erreicht wurden. Sofern der Zwischentest bestanden ist, berechnen sich die Bonuspunkte für diesen Test nach folgender Formel:

Bonuspunkte = (Erreichte Punktzahl im Zwischentest) - 4

In den vier Zwischentests aus HM A und HM B können auf diese Weise insgesamt maximal 32 Bonuspunkte erreicht werden. Diese werden in Klausurpunkte umgerechnet und (sofern die Klausur bestanden ist) zu den in der Klausur erzielten Punkten addiert.

Es ist auch ohne Bonuspunkte möglich, bei entsprechender Leistung in der Klausur die Note 1,0 zu erzielen.

Durch Abgabe von Korrekturaufgaben können keine Bonuspunkte erworben werden.