Demokratie und Wahlverfahren - ein mathematischer Widerspruch?
Prof. Dr. Christian Fleischhack (Universität Paderborn)
30. Juni 2011, 17 Uhr, Hörsaal D2
Bereits im Jahre 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt, bis zum 30. Juni 2011 ein verfassungskonformes Bundeswahlgesetz zu verabschieden. Hauptgrund für diese Entscheidung ist das negative Stimmgewicht: Eine Partei kann Sitze im Bundestag verlieren, wenn sie von zu vielen Menschen gewählt wird. Dabei ist dies nicht das einzige Problem, welches beim Wahlrecht auftritt. So hatte beispielsweise die rot-grüne Regierung ihren Sieg bei der Bundestagswahl 2002 der noch von Helmut Kohl initiierten Wahlkreisreform in den 90ern zu verdanken. Im Vortrag werden diese und andere Pathologien des Wahlrechts aus mathematischer Sicht diskutiert. Nach Möglichkeit soll auch auf das neue Bundeswahlgesetz eingegangen werden - sodenn es bereits vorliegt.