Mel­dung zur Ex­a­men­s­prü­fung in Math­em­atik

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

es ist mir ein Anliegen, Ihren (und meinen) Aufwand für das Erledigen der Prüfungsbürokratie möglichst gering zu halten. Deswegen geht es in meiner Sprechstunde (Termine s. Internet) bei großem Andrang nach einem Nummernsystem, und deswegen:

1. Das Formular zur Meldung für eine Prüfung in Mathematik findet man hier. Dieses Formular ist immer doppelt auszufüllen: ein Exemplar für das Prüfungsamt, eines für mich. Ehe Sie das abgestempelte Formular beim Prüfungsamt abgeben, machen Sie am besten noch eine Kopie für sich selbst.

2. Geben Sie die Prüfungs- bzw. BAFöG-Unterlagen im Mathematik-Didaktik-Sekreta­riat J2.305 (bzw. außerhalb der Sprechstunde im Briefkasten davor) ab. Bitte geben Sie alle Unterlagen grundsätzlich in einer Klarsichthülle ab.

Erledigte Vorgänge können in der Regel 2-3 Werktage nach Abgabe im Mathematik-Didaktik-Sekretariat, J2.305 während der Sprechstunde (tgl. 10:30-11:30 Uhr) unter Vorlage Ihres Studentenausweises abgeholt werden.

3. Bei den Prüfungsunterlagen geben Sie Ihre Anschrift, Mail-Adresse und Telefonnummer automatisch auf dem Meldeformular an.

Bei den BAFöG-Unterlagen dagegen müssen Sie Ihre Anschrift, Mail-Adresse und Telefonnum­mer extra hinzufügen und außerdem eine Bescheinigung abgeben, aus der die bisherige Dauer Ihres Studiums hervorgeht (z.B. Studienbescheinigung).

4. Die Aktion bei mir muss man nicht erst in der Anmeldezeit des Prüfungsamts, sondern kann man auch schon vorher, und zwar am liebsten so früh wie möglich, erledigen.

5. Sie müssen immer sämtliche Scheine (gerne als Kopie) sowie bei GHRG (nicht bei DGS, GyG, BK) außerdem das Mathematik-Zwischenprüfungszeugnis (gerne als Kopie) beifügen.

6. Wiederholerinnen & Wiederholer müssen die ganze Prozedur im nächsten Durchgang leider erneut durchführen, und zwar wieder mit sämtlichen Nachweisen.

7. Bei der Meldung zu einer Prüfung kann maximal ein Schein nachgereicht werden, und zwar ein Praktikums- oder ein Seminarschein. Dagegen kann ein Übungsschein nur in begründeten Ausnahmefällen, d.h. i.d.R. nicht nachgereicht werden. Bei der Meldung zur Schriftlichen Hausarbeit kann gar nichts nachgereicht werden.

8. Wenn das Schulpraktikum oder ein Seminar kurz vor oder während der Anmeldezeit des Prüfungsamts beendet wird und das Ausstellen der Scheine zu lange dauern würde, kann der Nachweis auch dadurch geführt werden, dass die Dozentin/der Dozent der Fachgruppe eine Liste mit den erfolgreichen Teilnehmerinnen/Teilnehmern zur Verfügung stellt. Als potenzieller Prüfling müssen Sie sich aber bei der/dem Lehrenden vergewissern, dass sie/er tatsächlich diesen Weg geht.

In diesem Fall werden Sie gebeten, innerhalb der Anmeldezeit des Prüfungsamts nach Möglichkeit mit der Anmeldung so lange zu warten, bis die Information über Ihr erfolgreiches Absolvieren bei der Fachgruppe eingetroffen ist. Dann kann nämlich sofort die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bescheinigt werden, während sonst der Bearbeitungsaufwand infolge des Nachreichens erheblich höher ist.

9. Wenn Sie einen nachzureichenden Schein schließlich erst nach der Anmeldezeit des Prüfungsamts erwerben, brauchen Sie deswegen nicht noch einmal zum Prüfungsamt zu gehen, sondern reichen den Schein nur bei mir ein oder sorgen dafür, dass die/der Lehrende die Information darüber mir zukommen lässt.

Ich erledige dann Ihre endgültige Zulassung beim Prüfungsamt, und zwar am letzten Tag der Nachreichfrist, und Sie brauchen dazu nichts mehr zu tun. Sehen Sie dann bitte von einer Nachfrage bei mir oder beim Prüfungsamt ab (sie käme eh zu spät). Sie erhalten vom Prüfungsamt unaufgefordert Ihren Zulassungsbescheid.

10. Diejenigen, die planen einen Schein nachzureichen und dieses dann doch nicht tun, mögen mir bitte, am besten per Mail, Bescheid geben. Wenn ich nichts höre, versuche ich nämlich meinerseits, bis kurz vor Ende der Nachreichfrist mit Mail oder Telefon, in Erfahrung zu bringen, was los ist, und diese Initiative könnte ich mir dann sparen.

11. Sobald der Termin Ihrer mündlichen Prüfung feststeht, bekommen Sie diesen vom Prüfungsamt mitgeteilt. Im Umkehrschluss heißt das: Solange Sie keine Nachricht darüber haben, steht der Termin noch nicht fest. Sehen Sie deshalb bitte in jedem Fall davon ab, bei mir oder beim Prüfungsamt nach dem Termin Ihrer mündlichen Prüfung oder nach dem Termin zu fragen, an dem der Termin Ihrer mündlichen Prüfung feststeht.

Mit der Terminplanung kann frühestens begonnen werden, wenn die Nachreichfrist (!) abgelaufen ist, weil erst dann feststeht, wer überhaupt zugelassen wird. Wenn es bei Ihrer Prüferinnen-/Prüferkombination überhaupt Wahlmöglichkeiten gibt, werde ich Sie von mir aus dann mit einer Mail anschreiben und um Ihre Terminwünsche bitten. Da die Meisten erst gegen Ende des Zeitraums geprüft werden wollen, kann ich Ihre Wünsche jedoch natürlich nicht alle erfüllen.

12. Sobald sämtliche Examensklausuren nachgesehen sind, gibt es einen unauffälligen unverbindlichen Aushang in unserem Schaukasten im Trakt D1 mit Matrikelnummern und Noten. Im Umkehrschluss heißt das: Solange Sie keinen Aushang sehen, sind noch nicht sämtliche Examensklausuren nachgesehen. Sehen Sie deshalb bitte in jedem Fall davon ab, bei mir oder beim Prüfungsamt nach Ihrer Klausurnote oder nach dem Termin zu fragen, an dem die Klausurnote feststeht. Wegen der immer größer werdenden Zahl von Prüflingen dauert es mit dem Nachsehen der Klausuren leider immer länger.

Sie brauchen sich nicht prophylaktisch innerhalb der Anmeldezeit des Prüfungsamts für eine Wieder­holung im nächsten Durchgang anzumelden, sondern haben nach der offiziellen Mitteilung Ihres Ergebnisses durch das Prüfungsamt noch 14 Tage Zeit für eine solche Meldung.

13. Leider wird zunehmend die sog. Freischuss-Regelung genutzt. ─ Bitte bereiten Sie sich bereits bei der ersten Prüfung so gut vor, dass eine zweite Prüfung nicht erforderlich ist und uns die zusätzliche Arbeit erspart bleibt.

Mit herzlichen Grüßen,
Peter Bender

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